Wir begleiten mittelständische Unternehmen dabei, gesetzliche Pflichten rechtssicher und praxistauglich zu erfüllen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zum Managementsystem.
Seit über 20 Jahren berate ich mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsschutzrechts, der betrieblichen Compliance und des Umweltrechts. Mein Ansatz ist stets präventiv: Ich helfe Ihnen, rechtliche Risiken zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einem Problem werden.
Als Syndikusrechtsanwältin kenne ich die unternehmerische Perspektive aus eigener Erfahrung – ich verstehe, welchen Druck Geschäftsführer und Führungskräfte im Alltag ausgesetzt sind. Deshalb liefere ich keine abstrakten Rechtsgutachten, sondern praxistaugliche Lösungen, die im Betrieb wirklich funktionieren.
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutzrecht stehen wir KMU als verlässliche Rechtsberaterin zur Seite – präventiv, praxisnah und gerichtsfest.
Wir beraten Sie vorausschauend, bevor Probleme entstehen. Durch frühzeitige rechtliche Begleitung vermeiden Sie kostspielige Verstöße, Bußgelder und behördliche Auflagen – und schaffen sichere Arbeitsbedingungen auf rechtlich solidem Fundament.
Wir analysieren Ihre betriebliche Struktur und schließen rechtliche Lücken systematisch. Klare Verantwortlichkeiten, revisionssichere Dokumentation und ein funktionierendes Compliance-System schützen Sie und Ihr Unternehmen nachhaltig vor Haftungsrisiken.
Welche Pflichten gelten konkret in Ihrem Betrieb? Wir ermitteln Ihren individuellen Pflichtenkatalog – von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungspflichten bis zu branchenspezifischen Anforderungen – und übersetzen ihn in klare, umsetzbare Maßnahmen.
Zwei Jahrzehnte Praxis im Arbeitsschutzrecht sind Ihr Vorteil. Wir kennen die typischen Risikostellen, die häufigsten Fehler bei der Pflichtenerfüllung und die wirksamen Gegenmaßnahmen – und setzen dieses Wissen gezielt für Ihren Schutz ein.
Die Übertragung von Unternehmerpflichten schützt nur dann vor Haftung, wenn sie rechtlich einwandfrei gestaltet ist. Wir strukturieren Delegation so, dass Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung und Ressourcen stimmig zusammenpassen – dokumentiert und vor Gericht belastbar.
Gesetzlich geforderte Fachkunde nach § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 – praxisnah, auditfest, auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Die Kanzlei Hientzsch kooperiert mit der DBA Informationssicherheit GmbH – einem erfahrenen Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf Informationssicherheit, Datenschutz und technischer Compliance.
Diese Kooperation erlaubt es, Mandanten ganzheitlich zu betreuen: Die Kanzlei liefert die rechtliche Grundlage – Arbeitsschutzrecht, Compliance, Umweltrecht –, während die DBA technische und organisatorische Managementsysteme implementiert. Gefährdungsbeurteilungen führen wir gemeinsam mit der DBA durch, um rechtliche Expertise und technisches Ingenieur-Know-how zu verbinden.
Das gemeinsame Team vereint Ingenieurkompetenz, Rechtskompetenz und Arbeits- & Organisationspsychologie – für Lösungen, die praxisnah, umsetzbar und auditfest sind.
Arbeitsschutzrecht · Compliance & Governance
Umweltrecht · Schulungen & Fachkunde
Wir beraten KMU, Geschäftsführer, Prokuristen und Führungskräfte, die ihre Pflichten rechtssicher und praxistauglich erfüllen möchten.
Wir melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen bei Ihnen.